Betriebsrenten (bAV)

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Rechtsanspruch auf Betriebsrente / betriebliche Altersversorgung (bAV)
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV. Als Arbeitgeber sind Sie zwar nicht verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen. Sie müssen aber die Voraussetzungen schaffen, dass Ihre Mitarbeiter einen Teil Ihres Gehaltes über eine Betriebsrente ansparen können. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt sogar für Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte. Nach dem Betriebsrentengesetzes können Mitarbeiter von ihrem Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei in ihrer Betriebsrente ansparen. Das sind 2.856 Euro im Jahr 2014.

Es gibt fünf verschiedenen Möglichkeiten -sog Durchführungswege – wie sie die Betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen umsetzen können:

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage
  • Pensionsfonds oder
  • Pensionskasse.

Als Arbeitgeber sollten Sie rechtzeitig aktiv werden und sich Gedanken machen, wie Sie den gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen umsetzen möchten. So haben Sie die Möglichkeit, ein Vorsorgesystem aufzubauen, das auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zugeschnitten ist. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen Betriebsrenten zunehmend an Bedeutung: U. a. auch als Entscheidungskriterium für oder gegen einen neuen Arbeitgeber. Ebenso können Sie natürlich auch eine Betriebsrente gezielt als Instrument der Mitarbeiterbindung oder Mitarbeitergewinnung einsetzen.

Manche Chefs, vor allem von kleineren Unternehmen, zögern mit der Installierung einer Betriebsrente, da sie sich noch nicht intensiv mit dem Thema bAV beschäftigt haben. Manche Inhaber fürchten aber auch hohen Kosten, Haftungsrisiken oder einen zu großen Verwaltungsaufwand. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine für Sie und Ihr Unternehmen passende Lösung. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite, werden Sie merken, dass eine Betriebsrente im Grunde genommen auch nicht viel komplizierter und aufwendiger ist als z. B. eine ganz normale Rentenversicherung.